Am 20. Juni 2024 gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner erneut das rechtliche Gehör betreffend die Verlängerung der Durchsetzungshaft, wobei er jegliche Aussage verweigerte (MI-act. 296 ff.). Die im Anschluss an die Befragung eröffnete Verlängerung der Durchsetzungshaft wurde am 28. Juni 2024 durch das Verwaltungsgericht bestätigt (WPR.2024.57; MIact. 308 ff.).