Am 6. Dezember 2023 teilte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) dem Gesuchsgegner mit, es beabsichtige, ihn auf den Termin der Haftentlassung auszuschaffen und forderte ihn gleichzeitig auf, bei der Papierbeschaffung mitzuwirken (MI-act. 160). Am 11. Dezember 2023 ersuchte das MIKA das algerische Generalkonsulat um Identifizierung des Gesuchsgegners (MI-act. 165). Am 30. Januar 2024 fand ein Ausreisegespräch statt, in welchem der Gesuchsgegner gegenüber dem MIKA erklärte, er sei nicht bereit nach Algerien zurückzukehren. Weiter besitze er nicht nur die algerische, sondern auch die tunesische Staatsbürgerschaft (MI-act. 170 ff.).