1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet. 2. Die Haft begann am 6. Februar 2025, 19.20 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für drei Monate bis zum 5. Mai 2025, 12.00 Uhr, angeordnet. 3. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) oder im Gefängnis Bässlergut in Basel vollzogen. Soweit für die Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau.