Die Kantonspolizei Aargau nahm den Gesuchsgegner am 6. Februar 2025 im Rahmen einer Personenkontrolle fest und überstellte ihn um 19.20 Uhr aus der polizeilich motivierten Haft an das Bezirksgefängnis Aarau (MIact. 720 f., 752). Mit Verfügung vom 7. Februar 2025 wies das MIKA den Gesuchsgegner aus der Schweiz und dem Schengen-Raum weg (MI-act. 746 ff.). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 7. Februar 2025 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 752 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1):