Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verurteilte den Gesuchsgegner mit Strafbefehl ST.2024.2217 vom 5. Juni 2024 wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfacher rechtswidriger Einreise in die Schweiz, rechtswidrigen Aufenthalts in der Schweiz, mehrfacher Hinderung einer Amtshandlung und mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 150 Tagen, einer unbedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 10.00 und einer Busse von Fr. 300.00 (MI-act. 619 ff.). Der Gesuchsgegner trat die Freiheitsstrafe am 12. Juli 2024 im Bezirksgefängnis Zofingen an (MI- -3-