Am 11. November 2024 gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör betreffend Verlängerung der Ausschaffungshaft um weitere drei Monate. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA gab der Gesuchsgegner unter anderem zu Protokoll, er sei marokkanischer Staatsbürger, verfüge über ein entsprechendes Reisepapier und sei bereit zur Ausreise nach Marokko, sofern er finanzielle Unterstützung erhalte (MIact. 185 ff.). Gleichentags verfügt das MIKA die Verlängerung der Ausschaffungshaft bis zum 24. Februar 2025, 12.00 Uhr (MI-act. 190 ff.).