Seit seiner Inhaftierung im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich wurde der Gesuchsgegner wiederholt disziplinarrechtlich auffällig, weshalb am 27. September 2024 und am 1. November 2024 insgesamt drei Disziplinarverfügungen gegen ihn erlassen werden mussten (MI-act. 162 ff., 166 ff., 176 ff.). Mit Schreiben vom 16. Oktober 2024 gelangte das SEM erneut an das algerische Konsulat und monierte die hängige Identifikationsanfrage (MIact. 170 ff.).