Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 23. August 2024 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft per 25. August 2024 gewährt (MI-act. 125 ff.), welche ihm direkt im Anschluss daran eröffnet wurde (MI-act. 129 ff.). Mit Urteil vom 26. August 2024 bestätigte das Verwaltungsgericht die gegen den Gesuchsgegner angeordnete Ausschaffungshaft (MI-act. 147 ff.).