1. Die am 30. Dezember 2025 durch das MIKA angeordnete Dublin- Administrativhaft wird bestätigt. Die Haft begann am 29. Dezember 2025, 14.00 Uhr. 2. Vorbehalten bleibt die allfällige Anordnung der und Verlängerung einer Renitenzhaft gestützt auf Art. 76a Abs. 4 AIG. 3. Das MIKA wird verpflichtet, den Übergang der Haftphasen mittels Feststellungsverfügung anzuzeigen. 4. Die Haft ist im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich zu vollziehen. Für die Dauer der Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung kann die Inhaftierung, soweit zwingend notwendig, im Bezirksgefängnis Aarau erfolgen. 5. Es werden keine Kosten auferlegt.