Am 28. Dezember 2025 wurde der Gesuchsgegner von der Kantonspolizei Basel-Stadt in Basel angehalten und vorläufig festgenommen (MIact. 152 ff.). Die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt verurteilte den Gesuchsgegner mit Strafbefehl vom 29. Dezember 2025 wegen Verweisungsbruchs zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je Fr. 30.00 (MI-act. 168 ff.). Noch am 29. Dezember 2025 um 14.00 Uhr wurde der Gesuchsgegner aus der Polizeihaft entlassen und am 30. Dezember 2025 dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) zugeführt (MI-act. 167, 121). -3-