Mit Urteil des Bezirksgerichts Zofingen vom 20. Oktober 2025 wurde der Gesuchsgegner wegen mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls sowie Hausfriedensbruchs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt sowie für fünf Jahre des Landes verwiesen (MI-act. 83 ff.). Das Urteil erwuchs gleichentags in Rechtskraft (MI-act. 94). Der Gesuchsgegner wurde am 11. Dezember 2025 direkt ab Strafvollzug nach Deutschland ausgeschafft (MI-act. 116).