7.1. Der Gesuchsgegner bringt jedoch vor, er befände sich derzeit dabei, eine mit ihm weit verwandte Frau kennenzulernen und eine Heirat sei nicht auszuschliessen (MI-act. 135). Er sei daher aus der Haft zu entlassen, damit er die ehelichen Vorbereitungsmassnahmen treffen könne (act. 4).