Am 18. Oktober 2024 führte das MIKA erneut ein Ausreisegespräch mit dem Gesuchsgegner durch, wobei dieser erneut angab, nicht bereit zu sein, in die Türkei zurückzukehren (MI-act. 93 ff.). Der Gesuchsgegner wurde am 14. November 2024 dem türkischen Konsulat in Zürich zugeführt. Er äusserte gegenüber dem Konsul ebenfalls dass er nicht bereit sei in die Türkei auszureisen und dass er ein neues Asylgesuch stellen wolle. Das Konsulat stellte dem Gesuchsgegner daraufhin kein Ersatzreisedokument aus (MI-act. 115, 136). Der gebuchte Flug des Gesuchsgegners am 28. November 2024 wurde in der Folge vom MIKA annulliert (MI-act. 117).