Das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) führte mit dem Gesuchsgegner am 6. August 2024 ein Ausreisegespräch durch. Der Gesuchsgegner gab dabei an, nicht bereit zu sein, in die Türkei zurückzukehren (MI-act. 64 ff.). Gleichentags gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör hinsichtlich der Anordnung einer Eingrenzung auf das Staatsgebiet des Kantons Aargau und verfügte diese sogleich (MI-act. 54 ff.). Das MIKA gab am 9. Oktober 2024 eine Flugbuchung für den Gesuchsgegner in Auftrag. Es wurde in der Folge ein Flug am 28. November 2024 nach Istanbul (Türkei) gebucht (MI-act. 87 ff.).