Aus der bisherigen Verzögerung kann jedoch nicht geschlossen werden, dass der Vollzug der Ausschaffung nicht möglich ist, zumal der Vertreter des MIKA anlässlich der Verhandlung betreffend die Haftüberprüfung vom 26. September 2025 ausgesagt hat, grundsätzlich würden die marokkanischen Behörden Ersatzreisepapiere ausstellen (Protokoll WPR.2025.96 S. 5). Aktuell sind keine Anzeichen vorhanden, dass nicht mit der Ausstellung eines Ersatzreisedokuments gerechnet werden kann, womit zum aktuellen Zeitpunkt nach wie vor von einer Vollzugsperspektive auszugehen ist.