Dieser Ansicht kann nicht gefolgt werden. Zwar wurde bislang noch kein Ersatzreisedokument ausgestellt und die Anfragen des SEM an die marokkanischen Behörden vom 18. November und 3. Dezember 2025 blieben unbeantwortet (MI-act. 301, 308 f.). Aus der bisherigen Verzögerung kann jedoch nicht geschlossen werden, dass der Vollzug der Ausschaffung nicht möglich ist, zumal der Vertreter des MIKA anlässlich der Verhandlung betreffend die Haftüberprüfung vom 26. September 2025 ausgesagt hat, grundsätzlich würden die marokkanischen Behörden Ersatzreisepapiere ausstellen (Protokoll WPR.2025.96 S. 5).