1. Die Ausschaffungshaft wird gestützt auf Art. 79 AIG für drei Monate bis zum 24. März 2026, 12.00 Uhr, verlängert. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) vollzogen. Soweit für die Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau.