gerechnet werden könne, wobei diese Anfrage unbeantwortet blieb (MIact. 301, 308). Am 3. Dezember 2025 fragte das SEM die marokkanischen Behörden erneut nach dem Stand des Antrags um Ausstellung eines Ersatzreisedokuments (MI-act. 309), wobei auch diese Anfrage – soweit aus den Akten ersichtlich – bisher unbeantwortet blieb. B. Am 10. Dezember 2025 verweigerte des Gesuchsgegner seine Teilnahme an der Befragung zur Gewährung des rechtlichen Gehörs betreffend die Verlängerung der Ausschaffungshaft um weitere drei Monate (MI-act. 315). Gleichentags verfügte das MIKA eine Verlängerung der Ausschaffungshaft wie folgt (act. 1):