Das MIKA führte am 2. August 2022 mit dem Gesuchsgegner ein Ausreisegespräch, anlässlich dessen er angab, palästinensischer Staatsangehöriger zu sein und nicht in seinen Heimatstaat zurückkehren zu wollen (MIact. 199 f.). Ab dem 10. August 2022 galt der Gesuchsgegner als unbekannten Aufenthalts (MI-act. 213). Am 21. März 2023 identifizierten die marokkanischen Behörden den Gesuchsgegner als A._____ (MI-act. 222). Nachdem der Gesuchsgegner im Rahmen eines Dublin-Verfahrens aus den Niederlanden in die Schweiz überstellt worden war, wurde er am 25. September 2025, 11.30 Uhr, von der Kantonspolizei Zürich festgenommen (MI-act. 231 ff.).