Interpol Madrid teilte am 9. Februar 2022 mit, dass der Gesuchsgegner als F._____, geboren am tt.mm.jjjj, von Marokko, registriert sei (MI-act. 87). Mit Entscheid vom 29. Juni 2022 wies das SEM das Asylgesuch des Gesuchsgegners ab, wies ihn aus der Schweiz weg und verpflichtete ihn sodann, die Schweiz und den Schengen-Raum nach der Haftentlassung zu verlassen (MI-act. 169 ff.). Das Bezirksgericht Aarau verurteilte den Gesuchsgegner am 30. Juni 2022 wegen Raubs, versuchten Diebstahls, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und sprach einen Landesverweis von zehn Jahren aus (MI-act. 189 ff.).