Am 12. März 2020 wurde der Gesuchsgegner im Rahmen eines Dublin- Verfahrens aus Österreich in die Schweiz überstellt. Obwohl er dazu angewiesen worden war, meldete er sich in der Folge nicht beim Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau (MIKA; MI-act. 48 f.). Am 1. Juli 2020 wurde der Gesuchsgegner im Rahmen eines Dublin- Verfahrens aus den Niederlanden in die Schweiz überstellt und meldete sich trotz einer entsprechenden Anweisung erneut nicht beim MIKA (MIact. 52, 57).