Gegenstand Ausschaffungshaft gestützt auf Art. 76 AIG / Haftverlängerung -2- Die Einzelrichterin entnimmt den Akten: A. Der Gesuchsgegner reiste am 11. Mai 2018 in die Schweiz ein (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 8). Am 22. Mai 2018 stellte er ein Asylgesuch, wobei er angab, B._____ zu heissen, am tt.mm.jjjj geboren und palästinensischer Staatsangehöriger zu sein (MI-act. 3 ff.). Ab dem 24. Mai 2018 galt der Gesuchsgegner als unbekannten Aufenthalts (MI-act. 7, 9).