Inzwischen liegen neue Ersatzreisedokumente mit einer Gültigkeit bis am 1. Juni 2026 vor (MI-act. 351 f.). Es ist zudem zu erwähnen, dass am 6. Oktober 2025 bereits einmal die Ausschaffung nach Minsk vorgesehen war, welche jedoch wegen der Abflugverweigerung des Gesuchsgegners nicht vollzogen werden konnte (MI-act. 267). Gemäss den belarussischen Behörden ist auch der Abschluss einer Krankenversicherungsdeckung für den kurzen Aufenthalt von etwaigen Sicherheitsbegleitern in Belarus möglich (MI-act. 294 f.; Protokoll S. 4, act. 33). Ein konkretes Flugdatum konnte der Vertreter des MIKA anlässlich der Verhandlung zwar nicht nennen.