einer Krankenversicherungsdeckung (Protokoll S. 6, act. 35). Man wisse nach wie vor nicht, ob ein Flug tatsächlich stattfinden oder ob der Flugraum kriegsbedingt demnächst gesperrt würde. Er zitiert zudem die auf seine entsprechende Frage gemachte Aussage des Vertreters des MIKA, dass diesem keine Ausschaffungen nach Minsk in den letzten zwei, drei Jahren bekannt seien (Protokoll S. 4, act. 33). Entsprechend sei die Ausschaffungshaft umgehend zu beenden.