Am 16. Dezember 2024 meldete das MIKA den Gesuchsgegner für einen möglichst zeitnahen Flug nach Belarus an (MI-act. 164 f.). Der auf den 3. Januar 2025 gebuchte Flug musste aus administrativen Gründen jedoch am 24. Dezember 2024 annulliert werden (MI-act. 166 f.). Nachdem der Gesuchsgegner in den Jahren 2022, 2023 und 2024 mehrmals wegen Bagatelldelikten verurteilt worden war, wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau am 19. Februar 2025 unter anderem wegen Diebstahls i. S. v. Art. 139 Ziff. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0) verurteilt (MIact. 178 ff.). -3-