Arbeitstage vor Ablauf der bewilligten Haft einzureichen. - 12 - 3. Das Dispositiv des vorliegenden Urteils wurde den Parteien am 11. Dezember 2025 per E-Mail zugestellt. Die Einzelrichterin erkennt: 1. Die am 1. Dezember 2025 angeordnete Verlängerung der Ausschaffungshaft wird bis zum 12. März 2026, 12.00 Uhr, bestätigt. 2. Die Haft ist im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) zu vollziehen. Für die Dauer der Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung kann die Inhaftierung, soweit zwingend notwendig, im Bezirksgefängnis Aarau erfolgen. 3. Es werden keine Kosten auferlegt.