In seiner Stellungnahme vom 10. Dezember 2025 vertritt der Vertreter des Gesuchsgegners die Ansicht, der vom MIKA nachgereichte Bericht des Kantonsspitals R._____ zeige klar, dass es zu bleibenden Einschränkungen, namentlich Arthrose, führen werde, wenn der Gesuchsgegner nicht umgehend operiert werde. Da das MIKA nicht in der Lage sei die Operation zu organisieren, müsse der Gesuchsgegner umgehend freigelassen werden (act. 47 f.).