Bezüglich der familiären Verhältnisse ergeben sich keine Anhaltspunkte, welche gegen eine Haftverlängerung sprechen würden. 7.2. Der Gesuchsgegner gab anlässlich der Verhandlung, wie bereits erwähnt, an, er habe täglich Schmerzen und sei immer wieder auf Hilfe angewiesen, weil er sein Knie nicht belasten könne (Protokoll S. 4 f., act. 27 f.). Aufgrund der täglichen Schmerzen sei er aus der Haft zu entlassen, damit er die Operation selbst organisieren könne (Protokoll S. 10, act. 33). Der Vertreter des Gesuchsgegners stellt sich im Wesentlichen auf den Standpunkt, dass das MIKA nicht in der Lage sei, eine Operation für den - 10 -