Betreffend die geschwärzten Flugdaten kann angemerkt werden, dass es sich dabei um die gängige Praxis des MIKA handelt und das MIKA bisher stets bemüht war, die Ausschaffung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen maximalen Haftdauer zu vollziehen. Ausserdem hat das MIKA die ungeschwärzten Flugdaten für einen Flug innerhalb der Dauer der angeordneten Verlängerung der Ausschaffungshaft inzwischen, gemeinsam mit dem medizinischen Bericht des Kantonsspitals R._____, dem Gericht und dem Vertreter des Gesuchsgegners zugestellt (act. 45).