Die Verhandlung betreffend die Haftverlängerung fand am 5. Dezember 2025 statt. Infolge unvollständiger Aktenlage musste der Entscheid ausgesetzt werden und das MIKA wurde angewiesen, bis zum 10. Dezember 2025 zusätzliche Unterlagen einzureichen. Nach Eingang dieser Unterlagen (act. 39 ff.) und der gleichentags eingegangenen Stellungnahme des Vertreters des Gesuchsgegners (act. 46 ff.), erging der Entscheid am 11. Dezember 2025, mithin vor Ablauf der bestehenden Haft.