Gleichentags nahm der Vertreter des Gesuchsgegners zu den eingereichten Unterlagen Stellung und beantragte, dass der Gesuchsgegner umgehend freizulassen sei, eventualiter die Haft nur bis zum Flugdatum zu gewähren sei, mit der Auflage, dass bis dann eine Operation erfolgt oder in absehbarer Zeit (maximal zwei Wochen) organisiert sei (act. 46 ff.). Am 11. Dezember 2025 wurde den Parteien das Dispositiv des vorliegenden Entscheids zugestellt (act. 50 ff.). Die Einzelrichterin zieht in Erwägung: