Nachdem der Gesuchsgegner am 30. September 2025 an einem konsularischen Ausreisegespräch (Counseling) teilgenommen hatte, sicherten die algerischen Behörden am 6. November 2025 die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments zu (MI-act. 386), woraufhin das MIKA den Gesuchsgegner beim SEM für einen Rückflug nach Algerien anmeldete -4- (MI-act. 389 f.). Am 20. November 2025 wurde die Transportfähigkeit des Gesuchsgegners bestätigt (MI-act. 400 f.).