Der Gesuchsgegner hat seit Beginn des Jahres Probleme mit seinem linken Kniegelenk, welches ihm Schmerzen bereitet (MI-act. 185 f., 192). Gemäss den bisherigen medizinischen Abklärungen können die Kniebeschwerden nur operativ behoben werden (MI-act. 232 f., 311 ff.; act. 43 f.). Die Durchführung der Operation scheiterte bislang aufgrund fehlender Kostengutsprache. Das ursprünglich angefragte Spital X._____ teilte dem MIKA auf erneute Nachfrage mit, dass die Operation aus medizinischen Gründen eine Überweisung an das Spital Y._____ erfordere (MI-act. 385). Das Spital Y._____ hatte den Gesuchsgegner ebenfalls untersucht (MIact. 311 ff.).