rechtskräftig verurteilt (MI-act. 60 ff.). Mit Urteil vom 14. Oktober 2024 verurteilte das Bezirksgericht Aarau den Gesuchsgegner rechtskräftig wegen mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls, Hausfriedensbruchs sowie Verweisungsbruchs zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten (MIact. 130 ff.). Diebstahl wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet und stellt somit ein Verbrechen dar. Damit wurde der Gesuchsgegner zwei Mal rechtskräftig wegen eines Verbrechens verurteilt. Somit ist der Haftgrund von Art. 76 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 i.V.m. Art. 75 Abs. 1 lit. h AIG ebenfalls erfüllt.