Das Bezirksgericht Laufenburg hat den Gesuchsgegner mit Urteil vom 18. April 2024 wegen mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls, Hausfriedensbruchs, geringfügigen Diebstahls sowie rechtwidriger Einreise und rechtswidrigen Aufenthalts zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten -8-