Zum Ersatzreisedokument ist festzuhalten, dass bei algerischen Staatsangehörigen für die Beschaffung eines Ersatzreisedokuments zuerst die Teilnahme an einem Counseling mit den algerischen Behörden erforderlich ist. Das MIKA geht jedoch davon aus, dass der Gesuchsgegner im Januar oder Februar 2026 an einem Counseling-Gespräch teilnehmen kann. Ebenso haben sich entgegen der Auffassung des Vertreters des Gesuchsgegners die Rückführungsmöglichkeiten nach Algerien in den letzten Jahren wesentlich verbessert und es werden regelmässig begleitete Flüge durchgeführt (Protokoll S. 6, act. 44).