Am 8. November 2025 wurde der Gesuchsgegner durch die Kantonspolizei Aargau verhaftet und zur Verbüssung der Restersatzfreiheitsstrafe der Haftkoordinationsstelle Zürich übergeben. Das MIKA ordnete am 10. November 2025 erneut die vorläufige Festnahme und Zuführung nach Haftende an (MI-act. 227 f.). Gleichentags teilte das Migrationsamt Zürich dem MIKA mit, dass der Gesuchsgegner bereits entlassen worden sei (MIact. 230), worauf ihn das MIKA im RIPOL ausschrieb (MI-act. 232 f.). Am 29. November 2025 wurde der Gesuchsgegner durch die Kantonspolizei Aargau in Aarau angehalten, vorläufig festgenommen und anschliessend dem MIKA zugeführt (MI-act. 234 f.).