Anlässlich einer Polizeikontrolle wurde der Gesuchsgegner am 18. August 2025 in Q._____ aufgrund von Ausschreibungen im polizeilichen Fahndungssystem (RIPOL) verhaftet (MI-act. 203 ff.). In der Folge verbüsste er im Vollzugszentrum Bachtel, Zürich, bis zum 3. September 2025 diverse ausstehende Ersatzfreiheitsstrafen (MI-act. 211 ff.). Am 28. August 2025 ordnete das MIKA die vorläufige Festnahme und direkte Zuführung im Anschluss an den Strafvollzug, d.h. per 3. September 2025, an (MI-act 217 ff.).