Am 18. April 2024 wurde der Gesuchsgegner vom Bezirksgericht Laufenburg wegen mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls, Hausfriedensbruchs, geringfügigen Diebstahls sowie rechtwidriger Einreise und rechtswidrigen Aufenthalts zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und es wurde eine Landesverweisung für acht Jahre angeordnet (MI-act. 60 ff.). Am 14. Oktober 2024 wurde der Gesuchsgegner vom Bezirksgericht Aarau wegen mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls, Hausfriedensbruchs sowie Verweisungsbruchs zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt und es wurde eine Landesverweisung für 20 Jahre angeordnet (MI-act. 130).