A. Ende Dezember 2022 reiste der Gesuchsgegner eigenen Angaben zufolge nach Italien und stellte dort ein Asylgesuch (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 123). Am 6. Februar 2023 reiste der Gesuchsgegner illegal in die Schweiz ein und ersuchte am darauffolgenden Tag auch in der Schweiz um Asyl (MIact. 122). Am 18. April 2023 trat das Staatssekretariat für Migration (SEM) nicht auf das Asylgesuch ein und wies den Gesuchsgegner nach Italien, den zuständigen Dublin-Mitgliedstaat, weg (act. 2).