Das SEM lehnte das Mehrfachasylgesuch des Gesuchsgegners am 24. Dezember 2018 ab und wies diesen aus der Schweiz weg (MIact. 142 ff.). Dagegen erhob der Gesuchsgegner beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde. Am 14. Februar 2019 verfügte dieses, der Gesuchsgegner dürfe den Ausgang des Verfahrens in der Schweiz abwarten (MI-act. 154 ff.).