5.1. Vorliegend wurde der Beschwerdeführer aufgrund seines wiederholten Verstosses gegen die Besuchsrechtsregelungen und gegen behördliche Anordnungen für drei Monate vom Gemeindegebiet Q._____ weggewiesen bzw. von diesem ferngehalten. Die Wegweisung und Fernhaltung bezweckt den Schutz von Leib und Leben der vom Beschwerdeführer getrennt lebenden Ehefrau, der Kinder wie auch von Lehrpersonen. Die Personen, die geschützt werden sollen, sind in erster Linie im Gemeindegebiet Q._____ gefährdet; dürfte dem Beschwerdeführer ihr Aufenthalt doch nur im Zusammenhang mit den auf dem Gemeindegebiet gelegenen festen Einrichtungen (Wohnung und Schulhaus) bekannt sein.