II. 1. 1.1. Der Beschwerdeführer beantragt sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Er sei aus Polen angereist, um seine aus ihrer vorherigen Wohnung verschwundenen Kinder zu suchen. Darüber, dass er seine Kinder kurz nach 08.00 Uhr besuchen werde, habe er die Polizei informiert. Statt ihn zu unterstützen, habe die Polizei den Beschwerdeführer sodann grundlos beschuldigt, eine Gefahr für die Sicherheit darzustellen und ihn festgenommen. Das sei übertrieben und ungerechtfertigt gewesen und ver- - 11 -