tungsrechtspflege [VRPG] vom 9. Juli 1968, 1998, N. 3 zu § 38 [a]VRPG, N. 24 f. zu § 39 [a]VRPG). Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet die von der Vorinstanz am 24. Oktober 2025 erlassene Wegweisung und Fernhaltung des Beschwerdeführers aus dem bzw. vom Gemeindegebiet Q._____. Weder die polizeiliche Festnahme und der Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe (act. 14, 17), noch der Ausschluss von der mobilen App der Schule (act. 16) noch allfällige unbehandelte Anzeigen des Beschwerdeführers durch die Polizei (act. 16) (vgl. auch hinten Erw. II/1.1) bilden Gegenstand der angefochtenen Verfügung der Vorinstanz.