Des weiteren wurden durch den Weggewiesenen die Lehrpersonen der Kinder abgepasst und eingeschüchtert. Zur Wahrung der öffentlichen Ruhe und Ordnung und zum Schutz der beteiligten Lehrpersonen beziehungsweise der Ex-Frau wurde dem Weggewiesenen die oben erwähnte Wegweisung ausgestellt. Begründete Rayon-Ausnahmen keine Rayon-Ausnahmen