(Wohnort der Kinder und Exfrau sowie Schulort der Kinder) bis 23.01.2026, 1700 Uhr verfügt. Zudem hat A._____ keinen Grund sich in Q._____ aufzuhalten. Die begleiteten Besuche der Kinder würden, sofern von A._____ wahrgenommen, in V._____ oder W._____ stattfinden. Rechtliches Gehör Die weggewiesene / ferngehaltene Person äussert sich im Rahmen des rechtlichen Gehörs wie folgt: Beginn rechtliches Gehör 24.10.2025 10:47