- 5. November 2022: Der Beschwerdeführer erschien am Wohnort der getrenntlebenden Ehefrau, obwohl der Besuch seiner Kinder durch den KESD abgesagt worden war. Es erfolgte keine Berichterstattung. - 16. Oktober 2022: Der Beschwerdeführer suchte den Wohnort seiner getrenntlebenden Ehefrau auf, worauf es zu Tätlichkeiten zum Nachteil des Vaters seiner getrenntlebenden Ehefrau kam. Der Beschwerdeführer wurde an die Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.