- 20. Februar 2023: Meldung der getrenntlebenden Ehefrau des Beschwerdeführers, wonach sie vom Beschwerdeführer gestalkt werde. Er sei am Empfang ihres Arbeitsortes aufgetaucht. Der Beschwerdeführer wurde von der Polizeipatrouille angetroffen. Er gab an, seine getrenntlebende Ehefrau am Arbeitsort aufgesucht zu haben, da diese den Wohnort gewechselt habe, ohne ihm dies mitzuteilen. Es erfolgte keine Berichterstattung.