- 3. August 2023: Der Beschwerdeführer tauchte am Wohnort der getrenntlebenden Ehefrau auf, da er der gemeinsamen Tochter, welche Geburtstag feierte, Geschenke bringen wollte. Der Besuch war vom Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD) nicht bewilligt. Es -5- wurde ein Polizeiprotokoll Häusliche Gewalt erstellt und an die nötigen Stellen weitergeleitet.