- 5. August 2024: Meldung des Lebenspartners der getrenntlebenden Ehefrau des Beschwerdeführers, wonach der Beschwerdeführer wieder Terror mache und die Türglocke bei ihnen betätige. Er konnte nicht mehr betroffen werden. Es erfolgte keine Berichterstattung. - 27. Mai 2024: Der Beschwerdeführer missachtete die Wegweisung und Fernhaltung vom 7. April 2024. Er deponierte auf dem Balkon der Wohnung seiner getrenntlebenden Ehefrau Geschenke für die gemeinsamen Kinder. Er wurde an die Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.